Regeln und Verantwortung
Auch beim Wanderrudern gibt es bestimmte Regeln und Verhaltensweisen, die man stets beachten muss. Hierzu listen wir euch nur die wichtigsten auf, da es sonst zu einer imensen Schreibarbeit werden wird.
Führerschein auf dem Wasser
Motorisierte brauchen auf der Straße und auf dem Wasser einen Führerschein. Für das Rudern eines Ruderbootes gibt es eine solche Vorschrift bisher nicht. Deswegen sollen Ruderer und Ruderinnen mit einem Lehrgang ihres Vereins/Ruderverbandes sich die nötigen Kenntnisse aneignen und am Ende eine Prüfung ablegen. Wer da praktisch und theoretisch beweist, dass er diese Kenntnisse hat und anwenden kann, erhält eine Steuerberechtigung. Eine Steuerberechtigung ist auch im Einer erforderlich.
Schiffsführer und Rudergänge
Auf allen Wasserfahrten ist es vorgeschrieben, dass auf allen fahrenden Fahrzeugen - auch Ruderbooten - ein Schiffsführer an Bord ist. Er muss entweder selbst steuern oder muss einen geeigneten Rudergänger ans Steuer stellen.
- Den Schiffsführer nennt man beim Rudersport Bootsobmann.
- Der Rudergänger heißt im Rudersport Steuermann.
Kein Alkohol am Steuer
Wie beim Fahren von Fahrzeugen ist auch beim Führen oder Steuern eines Ruderbootes Alkohol nicht erlaubt. Dies darf man auch nicht, wenn man durch Übermüdung, Einwirkungen von Medikamenten oder Drogen beeinträchtigt ist.
Allgemeine Regeln
Für den Bootsobmann und den Steuermann gibt es die in Deutschland allgemeinen Spielregeln
- BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
- StGB - Strafgesetzbuch
und die speziellen Spielregeln auf dem Wasser
- BinSchStrO - Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung
- Ruderordnung des Vereins

